- Verteilungsgerechtigkeit zugunsten benachteiligter Betriebe
- Indexanpassung für die Leistungsabgeltungen, damit wir nicht ein Opfer des Systems bleiben
- faire Beurteilung der bewirtschafteten Flächen (Alpen, Vorsäße, WF…)
- Basisprämie für extensives Grünland maximal um 25% zu verringern
- Erleichterungen für Direktvermarktung unserer Produkte
- Bewirtschaftung von Land fördern, nicht Landbesitz
- Weideprämie muss beibehalten werden und muss für Betriebe in den Zonen 3 und 4 erhöht werden
- Sicherstellung das die Betriebe in den Zonen 3 und 4 im neuen Agrarprogramm höhere Leistungsabgeltungen bekommen und somit ein gerechtes Einkommen aus der Landwirtschaft erwirtschaften können
- Die Viehhaltung muss in der Leistungsabgeltung zusätzlich berücksichtigt werden
- Keine Kürzung des Siloverzichts- bzw. des Heumilchzuschlages
- Der Almleitfaden muss Praxistauglich angepasst werden
- In den einzelnen Maßnahmen ist durch zusätzliche TOP UP´s ein Gestaltungsspielraum für Länder und Gemeinden zu schaffen. (TOP UP: Möglichkeit zur Erhöhung der Agrargelder durch das Bundesland oder der Gemeinden)